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IFB Schulkreis Büren

Gesetzliche Grundlage (Art. 17 Volksschulgesetz)

Folgenden Schülerinnen und Schülern soll in der Regel der Besuch der ordentlichen Bildungsgänge ermöglicht werden:

Die individuellen Bildungsziele der Kinder und Jugendlichen werden soweit nötig durch besondere Massnahmen angestrebt wie: